Wegen des hohen Informations- und Unterhaltungswerts lese ich ja gerne eine paar Blogs zu juristischen Themen (vor allem Onlinerecht). In den letzten Tagen kamen aber für meinen Geschmack etwas zu viele unangenehme Artikel zusammen:
- Wer keine Pornographie auf dem Rechner hat, ist verdächtig. Zumindest als Mann.
- Die Anzahl der Hausdurchsuchungen wegen Kinderpornographie nimmt zu, die tatsächlichen Funde aber ab, so ein Artikel auf law blog, was nicht ausschließlich an häufigerer Verschlüsselung liegt. Bei Abwesenheit von Bildern oder Videos reichen auch irgendwo noch rumliegende Dateinamen zur Anklage aus, wenn sie entsprechende Stichworte enthalten. (Welche das beispielsweise sind, erfährt man leider nicht.) Da könnte man doch jemandem eine (gern auch leere) Datei mailen, die irgendwas mit “sexy pre-teen girl” oder so heißt, und los geht's… Irgendwo bleibt da sicher ne Spur hängen. (Wer räumt schon regelmäßig seine Caches und Temp-Verzeichnisse auf?)
- Immerhin, es scheint sich bei den Gerichten erst in letzter Zeit langsam herumzusprechen, daß die Ermittlung von IP-Adressen, von denen über Peer-to-Peer-Netzwerke eine urheberrechtlich geschützte Datei heruntergeladen wurde, und ihre Zuordnung zu Anschlußinhabern nicht immer korrekt sein muß. Internet-Law gibt es einen Artikel zu einem Aufsatz in einer juristischen Fachzeitschrift, der sich mit der Thematik beschäftigt, und einen Artikel zur Bewilligung der Prozesskostenhilfe durch das OLG Köln in einem Filesharing-Fall.
- Beim Verfassungsblog kann man etwas über Sitzblockaden und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von neulich lernen:
Die Kammer hat zum einen die so genannte “Zweite-Reihe-Rechtsprechung” des BGH bestätigt. Die besagt, dass es zwar keine gewaltsame Nötigung ist, wenn man durch sein schieres Auf-der-Straße-Sitzen einen Autofahrer zum Anhalten zwingt. Aber wenn dann ein zweiter Autofahrer wegen des ersten blockierten Autos nicht weiterfahren kann, dann sei das gewissermaßen so, als habe der Demonstrant dieses erste Auto genommen und damit gewissermaßen den Verkehrsfluss gewaltsam zugestopft. Und das sei dann gewaltsame Nötigung und somit strafbar.
Nicht einleuchtend? Macht nichts. Ist Strafrecht. Strafrecht ist nicht einleuchtend. Strafrecht ist Strafrecht.
Irgendwie muß ich wieder mal das Paul-Auster-Zitat bemühen: „Ist das nicht reizend? Wenn die Welt nicht so schön wäre, könnte man glatt zum Zyniker werden könnten wir alle zu Zynikern werden.“
Kommentare (4)
Ehrlich, ich musste lachen. Ganz besonders beim ersten Punkt. Ich habe meine bessere Hälfte gleich gefragt, ob er verdächtig wäre. 😀
Grüße
Anna
Gefährliche Frage!
Ist leider so, aber im Zeichen der Toleranz können wir drüber hinwegsehen
"Wir halten also fest: Ein paar legale Pornos sollten stets auf der Festplatte eines Mannes sein – schon um die Kripo nicht ins Grübeln zu bringen."
Sachen gibts...
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