Finanztipp: Klehranlage

Der Medienrecht-Blogger und Rechtsanwalt Markus Kompa befindet sich dank der berüchtigten Pressekammer des LG Hamburg1 in einer Simon-Singh-ähnlichen Situation: Als Blogger durfte er nicht ein youtube-Video eines ZDF-Beitrags über den Krebs„arzt“ Klehr ver­linken, gegen das dieser rechtlich vorgegangen war. Heißt in der Praxis: durch die Verlinkung macht man sich das Video zueigen und muß vorher entsprechend prüfen, ob man es überhaupt verlinken darf. Völlig unerheblich, daß man dazu das Video mindestens genauso gut kennen müsste wie die ZDF-Journalisten und -Rechtsabteilung.

Da am OLG eine vergleichbar meinungsfeindliche Position zu erwarten ist2 wird die Sache wohl bis zum BGH gehen müssen, was mit größerem finanziellen Aufwand verbunden ist. Dafür bittet Markus Kompa um Mithilfe: Aktion Klehranlage. Wenn die Berufung erfolgreich ist (d.h. der Gegner die Prozesskosten tragen muß), kann man das Geld zurückbekommen oder es wird eine Stiftung gegründet für zukünftige vergleichbare Fälle.

<werbung>Ich bin seit heute Klehranleger3. Wie sieht's mit Euch aus?</werbung>


  1. Der fliegende Gerichtsstand fliegt ja seltsamerweise immer dorthin. []
  2. Der vom LG sattsam bekannter Richter Buske ist dahin aufgestiegen. []
  3. Es fehlt ein fetziges Logo! []

Kommentar

  1. fj 232 ⟨ 19.06.12, 12:17 | #  ⟩

    Die Klehranlage hat ja in kürzester Zeit das benötigte Geld zusammen. Inzwischen gibt es auch schon erste Gedanken für die oben angesprochene „Stiftung Bloggerhilfe“.

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