Volksentscheid zur Veröffentlichung der Privatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe

Heute konnten die Berliner über die Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung (49,9% der Anteile gehören Veolia und RWE) der Berliner Wasserbetriebe abstimmen. Das Volksbegehren wurde von der Vereinigung „Berliner Wassertisch“ initiiert und führte zur heutigen Abstimmung, die nach der vorläufigen Auszählung wohl gewonnen wurde.

Als Cottbuser bin ich zwar nicht direkt betroffen, aber trotzdem finde ich es wichtig, daß, wenn schon so etwas grundlegendes wie die öffentliche Wasserversorgung (teil-)privatisiert wird, die Verträge und Absprachen öffentlich einsehbar sein und unter Beteiligung der gewählten Volksvertreter zustandekommen müssen.

Im wesentlichen wurde darüber abgestimmt:

§ 1 Offenlegungspflicht

1. Alle Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe stehen und zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern geschlossen worden sind, sind gemäß § 2 dieses Gesetzes vorbehaltlos offen zu legen. Satz 1 wie die folgenden Rechtsvorschriften gelten auch für zukünftige Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden.
2. Von der Offenlegung ausgenommen sind personen­spezifische Daten natürlicher Personen.
3. Das Vorliegen des Ausnahmevorbehalts des Absatzes 2 wird vom Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit festgestellt. Er ist berechtigt, die entsprechenden Daten zu schwärzen.

(§2 enthält Festlegungen zur Art und Zeit der Bekanntgabe.)

Im Falle Berlin ist es zudem wohl so, daß den Investoren eine Mindestrendite garantiert wurde. Das ist ziemlich fragwürdig angesichts des klammen Haushalts. Und sollte eine Privatisierung nicht eigentlich Geld sparen? (Ob sie das überhaupt kann, sei dahingestellt...) Dazu gibt es auch einen entsprechenden Paragraphen:

§ 3 Zustimmungs- und Prüfungspflicht

Alle Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden gemäß § 1 dieses Gesetzes sowie Änderungen bereits bestehender Verträge, die den Haushalt Berlins auch hinsichtlich möglicher zukünftiger Folgen im weitestgehenden Sinne berühren könnten, bedürfen der Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen. Für die Prüfung der Verträge ist dem Abgeordnetenhaus eine Frist von mindestens sechs Monaten einzuräumen.

Hoffen wir mal, daß es was hilft.

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